Knallhartes Urteil sorgt für Wirbel
Das LAG Berlin-Brandenburg hat in einem Grundsatzurteil eine Entscheidung getroffen, die eine harte Gangart vermuten lässt, für die das Gericht bisher nicht bekannt war. Der Kläger des Verfahrens war mit einem befristeten Vertrag in einem Krankenhaus beschäftigt gewesen. Die Aufgaben die er zu bewältigen hatte, waren die Begleitung und Unterstützung von Patienten auf den Weg zur Untersuchung und zum Krankenbett zurück.
Der Kläger wurde nach einer solchen Begleitung von einer Patientin beschuldigt, sie sexuell belästigt zu haben. Der Arbeitgeber der binnen kürzester Zeit davon erfahren hatte, entsendete zwei leitende Mitarbeiter in die Privatwohnung des Klägers, der dort mit seiner Verlobten wohnte. Er wurde mit den Vorwürfen konfrontiert. Jedoch hatte der Arbeitgeber den Besuch mit dem Grund angekündigt, der Kläger müsse einen außerplanmäßigen Dienst verrichten. Unter dieser falschen Vorspieglung der Tatsachen kündigte der Arbeitgeber nach Beendigung des Gespräches fristlos. Der Kläger jedoch setze sich gegen die fristlose Kündigung zur Wehr und erhob eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Frankfurt a.d.O.
Die Richter am Amtsgericht Frankfurt vertraten die Auffassung, dass die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung rechtsmäßig ist. Die Klage wurde abgewiesen. Gegen diese Entscheidung der Amtsrichter legte der Kläger nun Berufung beim LAG Berlin-Brandenburg ein und gewann dort. Die Richter dort gaben dem Kläger Recht, dass die Kündigung unwirksam sei. Die sexuelle Belästigung des Klägers konnte vom Arbeitgeber nicht nachgewiesen werden. Da die Kündigung sich jedoch hierauf gestützt hatte aber keine Beweise vorlagen war die Klage abzuweisen.
Die Richter argumentierten, dass ein Arbeitsverhältnis nicht alleine auf der Tatsache gekündigt werden kann, wenn nur ein bloßer Verdacht einer Verletzung des Vertrages vorliegt. Eine solche Verdachtskündigung kann nicht einfach so ausgesprochen werden. Zudem wurde der Kläger unter falschen Behauptungen aufgesucht. Man hätte Ihm zumindest die Möglichkeit geben müssen, sich darauf vorzubereiten und ggf. einen Rechtsanwalt Würzburg hin zu ziehen zu können. So gewann der Kläger und Ihm wurde eine höhere Abfindung.
zugesprochen.