“Impressumspflicht” bei E-Mails?

Artikel erstellt von Administrator am 13. Apr 2010 in Allgemein |

Das Internet ist häufig Streitpunkt rechtlicher Fragen. Nicht nur im Bereich des Zivilrechts oder des Vertragsrechts treten Konflikte auf. Auch das Wettbewerbsrecht ist betroffen. Neuerdings ist der Geschäftsverkehr per E-Mail im Fokus der Rechtsanwälte.

Heiß diskutiert wird eine Art Impressumspflicht bei E-Mails. Setzt sich dieses Gesetz durch, so droht den Firmen eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs, sollten ihre Mitarbeiter die Pflichtangaben in E-Mails vergessen. Die Regelungen des Wettbewerbsrechts im Bezug auf Pflichtangaben dienen dazu, das Verhalten der Markteilnehmer zu regulieren und für Firmen nachvollziehbar zu machen.

Sollte ein Gesetzt dieser Art verabschiedet werden, fürchten Rechtsanwälte eine Mahnungswelle, wie sie im Bereich Impressumspflicht für Internetseite aufgetreten ist. Im Sinne des Wettbewerbsrechts sollte aber im Einzelfall entschiedenen werden, ob fehlende Pflichtangaben als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht angesehen werden können oder nicht. Rechtsexperten sind weitgehend der Meinung, dass dies in den meisten Fällen nicht der Fall sein wird.

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